Urteil vom Landgericht Köln - 25 O 404/14

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 02.09.2015 wird aufrecht erhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 02.09.2015 darf nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden.


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