Urteil vom Landgericht Köln - 29 S 180/15

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Brühl vom 3.9.2015 –

29 C 11/15 – aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Beschluss aus der Eigentümerversammlung vom 5.2.2015 der Gemeinschaft T-Straße 66, 68-73, 75, 77 und G-Staße 30, X, zu TOP 6 wird für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten nach Kopfteilen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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