Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 208/14

Tenor

I. Die einstweilige Verfügung der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom xx.xx.xxxx (84 O 208/14) wird aufgehoben und der auf ihren Erlass gerichtete Antrag vom xx.xx.xxxx zurückgewiesen.

II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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