Urteil vom Landgericht Köln - 32 O 191/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, das Fahrzeug W S mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ##### zurück-zunehmen Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises der Beklagten an die W Leasing GmbH in Höhe von 31.825,00 Euro abzüglich eines Gebrauchsvorteils, der mit 0,13 Euro pro gefahrenem Kilometer gemäß abgelesenem Tachostand zum Zeitpunkt der Rücknahme des Fahrzeuges berechnet wird.


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