Teil-Grund- und Teilurteil vom Landgericht Köln - 19 O 189/16

Tenor

Die Klage ist gegenüber den Beklagten zu 1.), 2.) und 3.) als Gesamtschuldnern dem Grunde nach zu 2/3 begründet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4.), 5.) und 6.). Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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