Beschluss vom Landgericht Köln - 6 S 79/18

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 06.03.2018 (Az. 21 C 230/15) wird verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.


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