Beschluss vom Landgericht Köln - 39 T 57/20

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 08.04.2020 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Gläubiger.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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