Beschluss vom Landgericht Köln - 28 O 351/21

Tenor

I.                    Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf,

v e r b o t e n,

das von der Antragstellerin auf ihrem unter https://www.entfernt betriebenen Kanal hochgeladene Video mit dem Titel „Angst #entfernt“, das unter https://lwww.entfernt abrufbar war, von diesem zu löschen und/oder die Antragstellerin wegen dieses Inhalts mit einer Verwarnung zu versehen.

II.                  Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

III.               Streitwert: 10.000 €


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen