Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 434/21

Tenor

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 200.000 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 16.2.2022 zu zahlen.

2.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.       Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagte zu 20 %.

4.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 24/23
26. April 2023
15 U 24/23 26. April 2023

Referenzen