Urteil vom Landgericht Köln - 6 S 27/2021

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 16.01.2020 (Az.: 21 C 202/19) wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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