Urteil vom Landgericht Köln - 21 O 55/23

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 488.101,21 zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 9% Punkten über dem jeweiligen Basissatz ab dem 04.08.2022.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von € 5.498,63 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 07.03.2023 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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