Urteil vom Landgericht Köln - 28 O 408/22

Tenor

1.       Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

a)      über die Klägerin zu (1) unter Nennung ihres vollen Namens M.. P. auf Y. zu berichten, wie u.a. geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

b)      über die Klägerin zu (1) unter Nennung ihres vollen Namens M.. P. auf der Website X..net zu berichten, wie geschehen im Rahmen folgender Inhalte, insbesondere auch unter der URL

„Bilddarstellung wurde entfernt“

c)      sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass diese „kriminell“, eine „Kriminelle“ oder eine „Verbrecherin“ sei, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

d)     sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass diese „Spenden für vier E. Mädchen sammelte, diesen keinen Cent schickte“, „Spenden stiehlt“/“Spenden stiehlt, die für E. Geflüchtete bestimmt sind“, für den „Diebstahl von Spenden“ verantwortlich ist, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

e)      sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass sie „ein Werkzeug der A. Regierung ist, um den Beklagten auszuspionieren“, oder „für die F. Regierung ausspioniert“, wie geschehen im folgenden G. und auf X..net:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

f)       sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) unter Namensnennung dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass „sie sich Ermittlungen gegen sie selbst gegenüber sieht“, dass „gegen sie Strafanzeige erhoben worden ist“, oder andere Y.-User abstimmen zu lassen, ob die Klägerin „bald ins Gefängnis gehe“, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

g)      sich in Bezug auf die Klägerin zu (1) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass sie „E. Geflüchtete systematisch einschüchtert und zerstört“, „E. Flüchtlinge und manchmal auch Ex-NT. anderer Nationalitäten ins Visier nimmt, um ihre Anliegen zu zerstören“, wie geschehen in folgendem G. und auf X..net:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

2.       Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

h)     ein privates Video aus der Wohnung des Klägers zu (2) öffentlich zugänglich zu machen, wie geschehen unter der URL sowie zu sehen auf folgenden Screenshots:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

i)        sich in Bezug auf den Kläger zu (2) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass er „weibliche Geflüchtete im Schlaf beobachtet“, „mit nacktem Unterkörper oder erigierten Penis herumläuft“ und sodann „in seinem Zimmer stöhnt“, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

j)        sich in Bezug auf den Kläger zu (2) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, „Eine Asylantin in Deutschland hat mir erzählt, dass I. B. ihr gesagt hat: ‚Heroin ist gesünder und besser als Kokain. Ich würde Heroin mit dir probieren. Heroin hat die gleiche Wirkung wie Alkohol. Heroin macht Sex erfreulicher.‘“, oder sonst weibliche Geflüchtete „überredet hat, Heroin zu nehmen“, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

k)      sich in Bezug auf den Kläger zu (2) dahingehend zu äußern und/oder äußern zu lassen und/oder solche Äußerungen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, dass er „E. Geflüchtete systematisch einschüchtert und zerstört“ sowie ihnen „Schaden zufügt“, wie geschehen in folgenden U.:

„Bilddarstellung wurde entfernt“

„Bilddarstellung wurde entfernt“

3.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 1.295,43 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.09.2022 zu zahlen.

4.       Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

5.       Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1. und zu 2. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 5.000 €, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.


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Tatbestand

49 50 51 52 53 54 55 56 57

Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen,

58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79

Der Kläger beantragt, den Beklagten zu verurteilen,

80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93

Beide Kläger beantragen,

94

Der Beklagte beantragt,

95 96 97 98

Entscheidungsgründe

99

1.      Anträge zu 1a und 1b

100 101 102 103 104 105 106 107 108

2.      Anträge zu 1c – 1g

109 110 111 112 113 114 115 116

a) Antrag zu 1c: „kriminell“, eine „Kriminelle“ oder eine „Verbrecherin“ bzw. „Übeltäterin“

117

b) Antrag zu 1d: „Spenden für vier E. Mädchen“ etc. 

118 119

c) Antrag zu 1e: „Werkzeug der A. Regierung ist, um den Beklagten auszuspionieren“ etc.

120

d) Antrag zu 1f: Ermittlungen, Strafanzeige, Gefängnis

121

e) Antrag zu 1g: „E. Geflüchtete systematisch einschüchtert und zerstört“ etc.

122

3.      Antrag zu 1h

123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133

4.      Anträge zu 1 i-k

134 135

a)      Antrag zu 1i: „weibliche Geflüchtete im Schlaf beobachtet“ etc.

136

b)      Antrag zu 1j: „Heroin ist gesünder und besser als Kokain“ etc.

137 138

c)      Antrag zu 1k: „E. Geflüchtete systematisch einschüchtert und zerstört“ etc.

139

5.      Antrag zu 2

140

6.      Die prozessualen Nebenentscheidungen beruhen auf §§ 92 Abs. 2 Nr. 1, 709 S. 1 und 2 ZPO.

7.      Streitwert: bis 21.6.2023: 43.000 €, danach: 40.000 €

141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

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