Beschluss vom Landgericht Köln - 113 Qs 1/24

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 19.12.2023, Az. 526 Ds 81/23, aufgehoben.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 01.02.2023, Az. 330 Js 188/22, wird zur Hauptverhandlung zugelassen.

Das Hauptverfahren gegen die Angeklagten wird vor dem Amtsgericht – Strafrichter – in Köln eröffnet.

Die Hauptverhandlung hat vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts als derjenigen stattzufinden, die den aufgehobenen Beschluss erlassen hat.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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