Urteil vom Landgericht Köln - 84 O 8/25

Tenor

Unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln (Az. 33 O 544/24) vom 02.01.2025 wird der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, der Verfügungskläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Verfügungsbeklagte oder die Streithelferin jeweils zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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