Beschluss vom Landgericht Köln - 34 T 6/24

Tenor

Auf die Beschwerde der Person des Vertrauens des Betroffenen wird unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Leverkusen vom 19.09.2022 (17 XIV (B) 11/22) festgestellt, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts Leverkusen vom 09.08.2022 (17 XIV (B) 11/22) den Betroffenen im Zeitraum vom 28.08.2022 bis zu seiner Haftentlassung am 20.09.2022 in seinen Rechten verletzt hat.

Die Kosten des Verfahrens, einschließlich die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Person des Vertrauens in beiden Instanzen, werden [der Antragstellerin] auferlegt.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen