Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 5/23

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 12.09.2024 wird aufrechterhalten.

Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags fortgesetzt werden.


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