Urteil vom Landgericht Krefeld - 3 S 39/10

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 27.08.2010 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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