Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Krefeld - 3 O 424/19

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage werden die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner im Wege des Anerkenntnisurteils verurteilt, an das beklagte Land 5.910,95 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2020 zu zahlen.

Auf die Widerklage werden die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner verurteilt, weitere 17.732,86 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes tragen die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner zu 69 %, das beklagte Land zu 26 % und die Klägerin zu 5 %. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese zu 74 % selbst und das beklagte Land zu 26 %. Die außergerichtlichen Kosten der Widerbeklagten zu 2) und 3) tragen diese zu 69 % und das beklagte Land zu 31 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für das beklagte Land hinsichtlich des anerkannten Teils ohne Sicherheitsleistung, im Übrigen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Das beklagte Land kann die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen das beklagte Land zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.


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