Urteil vom Landgericht Mönchengladbach - 6 O 394/18

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 21.590,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.01.2019 zu zu zahlen abzüglich einer Nutzungsentschädigung in € pro gefahrenem km seit dem 04.08.2015, die sich nach folgender Formel berechnet:

(55.509,98 € x gefahrene Kilometer) : 300.000 km

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den Kläger aus allen Verbindlichkeiten gegenüber der Volkswagen Leasing GmbH aus dem Leasingvertrag vom 08.06.2015 mit der Vertragsnummer 4218014 freizustellen

jeweils Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Rechte aus diesem Vertrag gegenüber der Volkswagen Leasing GmbH durch den Kläger.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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