Urteil vom Landgericht Münster - 7 a StL 4/04

Tenor

In dem berufsgerichtlichen Verfahren

hat die Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Landge-richts Münster (Westf.) in der Hauptverhandlung vom 31. August 2004, an der teilge-nommen haben:

für R e c h t erkannt:

Der Berufsangehörige ist der Verletzung von Berufspflichten schuldig.

Ihm wird eine Warnung erteilt.

Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 57 Abs. 1, 72, 89, 90 StBerG.


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