Urteil vom Landgericht Münster - 14 O 375/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von dem Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleis-tung in Höhe des aus dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages zuzüglich 20 % abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 20 % leistet.


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