Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil vom Landgericht Münster - 115 O 56/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.050,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2015 zu zahlen.Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.242,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.05.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 80% der Kläger und zu 20% die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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