Urteil vom Landgericht Münster - 114 O 7/25

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.050 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.08.2025 zu zahlen Zug um Zug gegen Übereignung und Übertragung der Anteile des Klägers an dem F.: Wohnen T. mit der WKN: N01.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 15.000 €


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