Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 211/10

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 229,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.06.2010 sowie weiter vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € zu zahlen.


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