Urteil vom Landgericht Paderborn - 3 O 480/18

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) 37.500,80 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus den von dem Kläger gezeichneten Verträgen hinsichtlich der ... GmbH, Verträge zur Nummer 30164D01, 30164D03, 30164G02 und 30164B04.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin zu 2) 47.225,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus den von der Klägerin gezeichneten Verträgen hinsichtlich der ... GmbH, Verträge zur Nummer 30163D01, 30163J02 und 30163B03.

Es wird festgestellt, dass die vorgenannten Zahlungsansprüche aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung des Beklagten herrühren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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