Beschluss vom Landgericht Paderborn - 1 T 19/23

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird der Beschlusses des Amtsgerichts Warburg vom 20.06.2023 (Aktenzeichen: 1 C 16/23) wie folgt abgeändert:

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (§ 91a ZPO).

Der Beklagte trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 1.500,00 Euro festgesetzt.


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