Urteil vom Landgericht Siegen - 7 O12 /13

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Auf die Widerklage wird die Klägerin veruteilt, an den Bekalgten 3.617,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.11.2012 zu zahlen.

III. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebeninterventionen trägt die Klägerin.

IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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