Beschluss vom Landgericht Wuppertal - 16 T 44/14

Tenor

Die Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Remscheid vom 14. Januar 2014 (14 M 1243/14) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24. Januar 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.


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