Urteil vom Landgericht Wuppertal - 5 O 11/14

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.500,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 186,24 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2013 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 85% und die Beklagte zu 15%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibendes Betrages abwenden, falls nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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