Urteil vom Landgericht Wuppertal - 2 O 142/14

Tenor

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 26.173,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einen Betrag von 21.173,88 € seit dem 28.02.2013 sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 5.000,- € seit dem 29.04.2013 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Kostennote ihrer Prozessbevollmächtigten wegen der außergerichtlichen Geltendmachung der streitgegenständlichen Regressforderung in Höhe von 1.358,86 € durch Zahlung zu Händen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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