Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 152/21

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 39 C 257/20 vom 30.09.2021 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.200 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2020 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 334,75 €              freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des Revisionsverfahrens werden zu 73 % der Beklagten und im Übrigen dem Kläger auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen