Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 165/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.09.2002 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt im Berufungsverfahren die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie der Beigeladenen zu 4) und 8). Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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