Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 21/07 KR ER

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.05.2007 wird zurückgewiesen. Der Antragssteller trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 576,67 EUR festgesetzt.


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