Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 1 B 7/08 AS

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 28. Dezember 2007 geändert: Dem Kläger wird für das Klageverfahren ab dem 26. März 2008 Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und Rechtsanwältin L aus I beigeordnet. Der Kläger hat monatliche Raten in Höhe von 60,00 Euro an die Landeskasse zu leisten, zu zahlen erstmals für den Monat September 2008 und fällig jeweils am Ersten des Folgemonats. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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