Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 13 R 12/05

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.11.2004 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Die Revision wird zugelassen.


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