Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 133/13 B

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 15.04.2013 geändert. Der Klägerin wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Detmold ab dem 10.06.2013 ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwaltskanzlei H, C-straße 00, 32584 M, beigeordnet; die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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