Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 AL 223/16 B

Tenor

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 02.11.2016 wird zurückgewiesen. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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