Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 176/17

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 03.02.2017 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden nach § 192 Sozialgerichtsgesetz Kosten in Höhe von 225,00 EUR auferlegt. Im Übrigen sind Kosten auch in zweiter Instanz nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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