Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 20 SO 60/19 B

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten zu 1.) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 15.01.2019 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Beschwerde wird nicht zugelassen.


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