Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 11 KR 159/20 B ER

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Beiladung der H AG wird abgelehnt. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt N Q aus B gewährt. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 25. Februar 2020 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren.


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