Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 15 U 528/20

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29.09.2020 geändert. Dem Kläger wird ab dem 30.09.2020 Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren bewilligt und die Anwaltssozietät U T aus Dortmund beigeordnet.

Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.


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