Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 9 SO 12/22 B ER, L 9 SF 2/22 ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.12.2021 geändert.

Der Antragsgegnerin wird bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens untersagt, in dem Vergabeverfahren 2021/S-16-425172 einen Zuschlag zu erteilen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 750.000 € festgesetzt.


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