Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 KR 343/24 B ER

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 11.06.2024 aufgehoben.

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Insolvenzantrag zu Lasten des Antragstellers beim Amtsgericht Essen vom 04.03.2024 zurückzunehmen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf 27.293.38 € festgesetzt.


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