Anerkenntnisurteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KR 54/22

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.12.2021 aufgehoben.

Der Bescheid der Beklagten vom 03.01.2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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