Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 U 174/02

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Oktober 2002 verkündete Schluss-Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % über dem zu vollstreckenden Betrag abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vorab in gleicher Höhe Sicher-heit leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.