Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-8 U 96/03

Tenor

hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 04. März 2004 durch den Vorsitzenden Richter am Ober-landesgericht R. sowie die Richter am Oberlandesgericht S. und T.

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.07.2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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