Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 132/04

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum

7.1.2005.


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