Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 161/04

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 9. Zivilkammer des Land-gerichts Düsseldorf - Einzelrichter - vom 06.09.2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird unter Klageabweisung im übrigen zur Zahlung von EUR 1.505,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 20.02.2003 an die Klägerin verurteilt.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Klägerin zu 97 % und der Beklagte zu 3 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen