Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 146/04

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Mai 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 9.264,89 EUR nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins auf 1.169,74 EUR ab dem 1. Februar 2002, auf weitere 4.243,25 EUR ab dem 1. April 2003 und auf weitere 3.851,89 EUR ab dem 19. Juli 2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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