Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 70/05

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Beklagten erhalten Gelegenheit zur Stellung-nahme bis zum 22.11.2005.


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